Arbeitssicherheitsgesetz, Krankenstandsanalysen, Unfallanalysen, Gefährdungsbeurteilungen sind wichtige Mittel, den Arbeitsschutz für ein Unternehmen ertragreich umzusetzen.
Unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht kann arbeitsmedizinische Ursachenforschung betrieben werden, um arbeitsbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren und zu beseitigen.
Denn Ausfallzeiten kosten Geld! Wer kann sich das heute noch leisten?
Durch eine qualifizierte Beratung werden unangenehme Überaschungen vermieden. Sie als Unternehmer können nicht alle Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften im Kopf haben. Schließlich müssen Sie an vieles andere denken!
Aber wenn Vorschriften nicht eingehalten werden und es passiert etwas, dann gilt der Grundsatz:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Besser ist es, gut beraten zu sein.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen!
Wir sind Ihr zuverlässiger Dienstleistungspartner für die Bewältigung der Aufgaben nach ASiG und finden gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung, modernen Arbeitsschutz in die Praxis umzusetzen. Wir verstehen uns als Berater und nicht als Kontrolleure Ihres Unternehmens. Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben legen unsere Berater daher besonderen Wert auf praxisbezogenes Vorgehen. Unsere Lösungen lassen sich unternehmensgerecht umsetzen und berücksichtigen insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte. So können Sie die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (UVV `en) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchutzG) erfüllen.